AKTUELLES
Beitragsordnung
Die Mitgliedsbeiträge werden sich nach 3 Jahren ab dem 01.01.2023 erhöhen. Die neue Beitragsordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Corona: Auswirkungen auf unsere Büroabläufe
Corona: Auswirkungen auf unsere Büroorganisation Sehr geehrte, liebe Mitglieder, pandemiebedingt bitten wir Sie weiterhin, von persönliche Vorsprachen abzusehen und und Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlch vorzutragen. Sofern Sie Belege persönlich ein- oder nachreichen möchten, ist hierfür eine Terminvereinbarung erforderlich. Abgabetermine können kurzfristig vergeben werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist ein Besuch unserer Beratungsstelle nicht möglich. Sofern sich bei Ihnen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen postalisch (bitte keine Einschreiben) oder per Einwurf in unseren Hausbriefkasten zukommen lassen. Bitte übermitteln Sie uns keine umfangreichen Dateien und umfangreichen Email- Anhänge, da diese nicht automatisch digital in unserer Fachsoftware weiterverabeitet werden können, sondern die wir zeitaufwändig ausdrucken müssen. Hinzu kommt, dass diese je nach Format schlecht oder gar nicht lesbar sind. Mit einer analogen Übersendung ersparen Sie uns viel Zeit und Arbeit. Bitte verwenden Sie beim Ein- oder Nachreichen von Belegen ebenfalls zu unserer Arbeitserleichterung (und natürlich zur Müllvermeidung) keine Prospekthüllen, Plastikhefter, Plastikklemmhefter, Plastikklemmbinder o.ä. Bei steuerlichen relevanten Änderungen oder Fragen bitten wir um ein entsprechendes Anschreiben. Sie können bei uns vorab das Antragsformular telefonisch oder per E-Mail anfordern. Wir senden es Ihnen dann zu. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle/n Telefonnummer/n und E-Mail-Adresse mit. Bitte denken Sie auch daran, uns eventuelle Bankverbindungsänderungen mitzuteilen, damit das Finanzamt Ihre Erstattung richtig anweisen kann. Falls ein Kirchenaustritt erfolgt ist, weisen Sie uns bitte darauf hin und fügen Sie eine Kopie der Austrittserklärung bei. Wir setzen uns mit Ihnen nach Eingang der Unterlagen in Verbindung, so dass etwaige Fragen schriftlich und/oder telefonisch geklärt werden können. Diese Methode hat sich in den vergangenen Monaten sehr bewährt. Bei persönlichen Beratungsterminen gelten außer den allgemeinen Pandemiebestimmungen folgende Regeln: Wir bitten Sie, uns Ihre geordneten Belege 3 Werktage vor Ihrem vereinbarten Termin vorab einzureichen. Dies ist erforderlich aufgrund der reduzierten Warte- und Aufenthaltsmöglichkeiten, welche es nicht zulassen, Belege erst im Vorraum oder am Empfang zu sortieren. Bitte kommen Sie einzeln bzw. allein, also auch ohne Kinder. Bei Eheleuten reicht es i.d.R., wenn nur 1 Ehegatte erscheint. Gerne übersenden wir Ihnen das Antragsformular vorab per Email / oder geben es Ihnen beim Termin mit. Falls Sie Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung haben, so legen Sie bei der Belegeinreichung ein Anschreiben mit Ihren Fragen bei oder schicken Sie uns eine Email an info@lhv-mittelrhein.de oder ein Fax an 0228-65 45 61.
ÖFFNUNGSZEITEN
Bitte beachten Sie:
eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.
In unseren Räumen gilt die AHA-Regel (Abstand, Hand-Hygiene und Niesetikette sowie Maske).
Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu den pandemiebedingten Änderungen unserer Büroabläufe.
Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.