Beitragsordnung
Die Mitgliedsbeiträge werden sich nach 3 Jahren ab dem 01.01.2023 erhöhen. Die neue Beitragsordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Lesen Sie mehr >>Corona: Auswirkungen auf unsere Büroabläufe
Corona: Auswirkungen auf unsere Büroorganisation
Sehr geehrte, liebe Mitglieder,
pandemiebedingt bitten wir Sie weiterhin, von persönliche Vorsprachen abzusehen und und Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlch vorzutragen.
Sofern Sie Belege persönlich ein- oder nachreichen möchten, ist hierfür eine Terminvereinbarung erforderlich. Abgabetermine können kurzfristig vergeben werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist ein Besuch unserer Beratungsstelle nicht möglich.
- Sofern sich bei Ihnen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen postalisch (bitte keine Einschreiben) oder per Einwurf in unseren Hausbriefkasten zukommen lassen.
- Bitte übermitteln Sie uns keine umfangreichen Dateien und umfangreichen Email- Anhänge, da diese nicht automatisch digital in unserer Fachsoftware weiterverabeitet werden können, sondern die wir zeitaufwändig ausdrucken müssen. Hinzu kommt, dass diese je nach Format schlecht oder gar nicht lesbar sind. Mit einer analogen Übersendung ersparen Sie uns viel Zeit und Arbeit.
- Bitte verwenden Sie beim Ein- oder Nachreichen von Belegen ebenfalls zu unserer Arbeitserleichterung (und natürlich zur Müllvermeidung) keine Prospekthüllen, Plastikhefter, Plastikklemmhefter, Plastikklemmbinder o.ä.
- Bei steuerlichen relevanten Änderungen oder Fragen bitten wir um ein entsprechendes Anschreiben.
- Sie können bei uns vorab das Antragsformular telefonisch oder per E-Mail anfordern. Wir senden es Ihnen dann zu.
- Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle/n Telefonnummer/n und E-Mail-Adresse mit. Bitte denken Sie auch daran, uns eventuelle Bankverbindungsänderungen mitzuteilen, damit das Finanzamt Ihre Erstattung richtig anweisen kann.
- Falls ein Kirchenaustritt erfolgt ist, weisen Sie uns bitte darauf hin und fügen Sie eine Kopie der Austrittserklärung bei.
Wir setzen uns mit Ihnen nach Eingang der Unterlagen in Verbindung, so dass etwaige Fragen schriftlich und/oder telefonisch geklärt werden können. Diese Methode hat sich in den vergangenen Monaten sehr bewährt.
Bei persönlichen Beratungsterminen gelten außer den allgemeinen Pandemiebestimmungen folgende Regeln:
- Wir bitten Sie, uns Ihre geordneten Belege 3 Werktage vor Ihrem vereinbarten Termin vorab einzureichen. Dies ist erforderlich aufgrund der reduzierten Warte- und Aufenthaltsmöglichkeiten, welche es nicht zulassen, Belege erst im Vorraum oder am Empfang zu sortieren.
- Bitte kommen Sie einzeln bzw. allein, also auch ohne Kinder. Bei Eheleuten reicht es i.d.R., wenn nur 1 Ehegatte erscheint. Gerne übersenden wir Ihnen das Antragsformular vorab per Email / oder geben es Ihnen beim Termin mit.
Falls Sie Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung haben, so legen Sie bei der Belegeinreichung ein Anschreiben mit Ihren Fragen bei oder schicken Sie uns eine Email an info@lhv-mittelrhein.de oder ein Fax an 0228-65 45 61.
Lesen Sie mehr >>
Steuerfrei: Warengutschein vom Arbeitgeber
Tankgutschein
Hohe Benzin- und Dieselpreise belasten die Autofahrer und vor allem Pendler. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Tankgutschein im Wert von maximal 44 Euro unterstützen. Der monatliche Tankgutschein ist für so manchen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung und unterliegt weder der Einkommensteuer- noch Sozialversicherungspflicht.
Steuern sparen mit der Haushaltshilfe
Ehrlich ist nicht teuer: Haushaltshilfen „schwarz“ zu beschäftigen, lohnt sich nicht!
Viele, die jemanden „schwarz“ in ihrem Privathaushalt beschäftigen, wollen auf diese Weise Geld sparen: ein unnötiges Risiko, denn wer seine Hilfe anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen. Außerdem ist Ihre Haushaltshilfe dann auch gesetzlich unfallversichert.
Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung sind
1. eine Dienstleistung im Haushalt,
2. eine Rechnung des Handwerkers bzw. Dienstleisters,
3. ein gesonderter Ausweis der Arbeitskosten in der Rechnung,
4. der Nachweis der unbaren Zahlung (Kontoauszug).
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten:
Steuerlich abziehbar sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung
gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich USt.
ÖFFNUNGSZEITEN
Bitte beachten Sie:
eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.
In unseren Räumen gilt die AHA-Regel (Abstand, Hand-Hygiene und Niesetikette sowie Maske).
Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu den pandemiebedingten Änderungen unserer Büroabläufe.
Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.