Steuern sparen mit der Haushaltshilfe

Ehrlich ist nicht teuer: Haushaltshilfen „schwarz“ zu beschäftigen, lohnt sich nicht!
Viele, die jemanden „schwarz“ in ihrem Privathaushalt beschäftigen, wollen auf diese Weise Geld sparen: ein unnötiges Risiko, denn wer seine Hilfe anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen. Außerdem ist Ihre Haushaltshilfe dann auch gesetzlich unfallversichert.

Steuerermäßigung für Minijob im Privathaushalt
Bei einer geringfügigen Beschäftigung der Haushaltshilfe im sog. Haushaltsscheck-verfahren erfolgt die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale. Hier werden pauschale Abgaben für die Sozialversicherung sowie eine 2%ige pauschale Lohnsteuer fällig. Von der Rentenversicherungspflicht kann die Haushaltshilfe sich auf Antrag befreien lassen. Die Steuerermäßigung beträgt hier 20 % der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr. Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie von der Bundesknappschaft eine Bescheinigung über die entstandenen Aufwendungen.

Steuerermäßigung für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen
Ist Ihre Haushaltshilfe ganz regulär sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig angestellt, können Sie als Arbeitgeber die Kosten hierfür auch steuerlich absetzen. Die Förderung beträgt hier 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens also 4.000 Euro Steuerermäßigung. Allerdings gelten hier die ganz normalen Arbeitgeberpflichten.

Welche Tätigkeiten werden gefördert?
Im Rahmen einer solchen Beschäftigung müssen Tätigkeiten ausgeübt werden, die einen engen Bezug zum Haushalt haben, z.B. die Zubereitung der Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege, die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Die Tätigkeiten müssen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Auftraggebers ausgeübt werden.



 

ÖFFNUNGSZEITEN

Bitte beachten Sie:

eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.

Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu unseren Büroabläufen.

Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Unser Büro bleibt in der Zeit vom 23.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Lohnsteuerhilfevereine e.V.