Steuerfrei: Warengutschein vom Arbeitgeber

Tankgutschein

Hohe Benzin- und Dieselpreise belasten die Autofahrer und vor allem Pendler. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Tankgutschein im Wert von maximal 44 Euro unterstützen. Der monatliche Tankgutschein ist für so manchen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung und unterliegt weder der Einkommensteuer- noch Sozialversicherungspflicht.

Sonstiger Warengutschein

Der Gutschein kann aber auch Arbeitnehmern übergeben werden, die kein KFZ besitzen und somit keine Verwendung für einen Tankgutschein haben. Hier kann der Warengutschein für alle Waren des täglichen Bedarfs ausgegeben werden. Also zum Einkaufen von Lebensmitteln, Be- kleidung, elektronischen Geräten usw.

Geringfügig Beschäftigte

Auch für geringfügig Beschäftigte sind solche Warengutscheine steuerfrei.

Hinweis

Wichtig ist jedoch, dass der Betrag von 44 Euro nicht überschritten wird, weil es sich dabei um eine Freigrenze handelt. Wird vom Arbeitgeber mehr erstattet, gilt der gesamte Wert als Zuwendung und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die 44 Euro nur um einen Euro übertroffen werden. Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann sich die Zuwendung jedoch nicht in Bargeld auszahlen lassen.
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Bitte beachten Sie:

eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.

Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu unseren Büroabläufen.

Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Unser Büro bleibt in der Zeit vom 23.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zertifiziert nach DIN 77700
Mitglied im BVL -
Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine e.V.