Neue Beitragsordnung ab 01.01.2025

Beitragsordnung - gültig ab 01.01.2025

Ab dem Mitgliedsjahr 2025 gilt eine neue Beitragsberechnung, welche es ermöglicht,

den Mitgliedsbeitrag individuell zu berechnen.

Grundbeitrag bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von € 85.000,- €  55,00

Steigerungsbeitrag pro volle tausend Euro

der Beitragsbemessungsgrundlage € 2,80

 

Grundbeitrag ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 86.000,- € 220,00

Steigerungsbeitrag pro volle tausend Euro

der Bemessungsgrundlage € 1,00

 

Höchstbeitrag € 360,00

 

Der Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet.

Im Mitgliedsbeitrag ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer enthalten.

 

Beispiele:

Beispiel 1: maßgebliches Brutto € 41.600,00

Grundbeitrag               €   55,00

Erhöhung 41 x € 2,80 € 114,80

                                        € 169,80   Beitrag € 169,00

 

Beispiel 2: maßgebliches Brutto € 63.300,00

Grundbeitrag                €  55,00

Erhöhung 63 x € 2,80 € 176,40

                                        € 231,40   Beitrag € 231,00

 

Beispiel 3: maßgebliches Brutto € 85.500,00

Grundbeitrag               €   55,00

Erhöhung 85 x € 2,80 € 238,00

                                        € 293,00   Beitrag € 293,00

 

Beispiel 4: maßgebliches Brutto € 95.900,00

Grundbeitrag               € 220,00

Erhöhung 95 x € 1,00 €   95,00

                                        € 315,00   Beitrag € 315,00

 

Säumnisgebühr bei Beitragszahlung nach dem 30.04.

des Kalenderjahres (= Mitgliedsjahres) € 5,00

Aufnahmegebühr € 5,00

ÖFFNUNGSZEITEN

Bitte beachten Sie:

eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.

Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu unseren Büroabläufen.

Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zertifiziert nach DIN 77700
Mitglied im BVL -
Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine e.V.