Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei ausschließlich arbeitnehmertypischen Einkünften*
(* siehe Beratungsbefugnis)
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Wir berechnen vorab die zu erwartende Steuererstattung
- Wir reichen die Steuererklärung für Sie beim Finanzamt ein
- Wir führen bei Rückfragen den gesamten Schriftverkehr
- Wir überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes
- Wir legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein
- Wir führen Gespräche mit den zuständigen Stellen beim Finanzamt
- Wir klagen nach Absprache mit Ihnen vor dem Finanzgericht
- Wir beantragen die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
- Wir beraten Sie in Kindergeldangelegenheiten
- Wir legen nach Absprache vorsorglich Einspruch ein bei verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen
- Wir berechnen und beantragen Zulagen nach dem Eigenheimzulagengesetz, InvZulG u.a.
- Wir führen Rechtsbehelfverfahren durch und klagen auch im Zusammenhang mit dem Eigenheimzulagengesetz
- Wir beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre (steuerliche Vorausplanung)
- Wir beraten bei der günstigsten Steuerklassenwahl von Ehegatten
Und das alles nur für einen Beitrag im Jahr!
Jahresmitgliedsbeitrag: € 230.-
Aufnahmegebühr: € 5.-
Ermäßigungen bei einem Bruttojahreseinkommen auf:
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| Bis € 85.000.-: |
€ 205.- |
| Bis € 75.000.-: |
€ 185.- |
| Bis € 65.000.-: |
€ 165.- |
| Bis € 55.000.-: |
€ 145.- |
| Bis € 45.000.-: |
€ 130.- |
| Bis € 38.000.-: |
€ 120.- |
| Bis € 32.000.-: |
€ 110.- |
| Bis € 24.000.-: |
€ 95.- |
| Bis € 15.000.-: |
€ 75.- |
| Bis € 5.000.-: |
€ 55.- |
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Das Bruttojahreseinkommen berechnet sich aus:
- Bruttoarbeitslohn,
- Abfindungen,
- Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Verdienstausfallentschädigung, Überbrückungsgeld, Auslandseinkünfte, Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit), sowie
- Kindergeld,
- Mini-Jobs,
- steuerfreie Auslandsdienstbezüge,
- Renten,
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen,
- steuerfreie und pauschal besteuerte Reise- und Fahrtkosten,
- steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 (63) EStG (Pensionskassenbeitrag o.ä.),
- Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 (26) und (26 a) EStG sowie steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 2 b EStG (z.B. Arbeitslosengeld II),
- Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, bei deren Vorliegen Lohnsteuerhilfevereine gemäß § 4 StBerG in der Fassung vom 1.7.2000 i.V.m. BMF-Schreiben vom 27.10.2008 (BStBl. I 2008, S. 963 ff.) beratungsbefugt sind (z.B. Kapitaleinnahmen, Vermietung und Verpachtung).
Checkliste für Ihre Unterlagen:
Damit Sie für Ihren ersten Beratungstermin schon einmal die wichtigsten Unterlagen mitbringen können, haben wir nachfolgend eine kleine Checkliste erstellt:
- Vorjahressteuerbescheid
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Bei Ausübung eines Mini-Jobs die Dezemberabrechnung
- Belege über alle Privatversicherungen, z.B. private Haftpflicht, KFZ-Versicherung, Lebens- und Unfallversicherungen
- Gesetzlich Krankenversicherte: Falls Sie Ihrer Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag zahlen, benötigen wir hierüber eine Bescheinigung
- Privat Krankenversicherte: Bescheinigung der Krankenversicherung über die steuerlich abzugsfähigen Basisbeiträge
- Bei Bezug von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld: Bescheid über den Bezug von Lohnersatzleistungen der Elterngeldstelle, Krankenkasse, Agentur für Arbeit
- Belege über außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Rezeptgebühren, Praxisgebühren
- Belege über Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergarten, Tagesmutter)
- Haben Sie Kinder über 18, die sich noch in Berufs- oder Schulausbildung befinden, benötigen wir die Nachweise über Studien- bzw. Schulausbildung, sowie einen Nachweis über die Höhe der Einkünfte der Kinder
- Falls Sie andere Personen (Kinder ohne Kindergeldanspruch, Eltern, Lebenspartner) finanziell unterstützen müssen: Nachweise über deren eigenen Einkünfte/Bezüge im Unterstützungszeitraum
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen eine Jahressteuerbescheinigung der Bank
- Spendenquittungen und Parteibeiträge
- Schwerbehindertenausweis
- Belege über sämtliche Ausgaben, die Sie für Ihre Berufstätigkeit aufwenden müssen (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Weiterbildungen, Hochschulstudium, Bewerbungen etc.)
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL)
- Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente" / "Rürüp-Rente")
- Wohnungsnebenkostenabrechnung; bei Wohnungseigentümern: Verwalterabrechnung
- Betrifft Rentner: Rentenbescheide, -anpassungsmitteilungen, -bezugsmitteilungen
Beachten Sie bitte: Diese Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall bei Ihrem ersten Termin. Alles weitere ergibt sich für Sie im Gespräch mit der Beratungsstellenleiterin. Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.