Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei ausschließlich arbeitnehmertypischen Einkünften*

(* siehe Beratungsbefugnis)

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Wir berechnen vorab die zu erwartende Steuererstattung
  • Wir reichen die Steuererklärung für Sie beim Finanzamt ein
  • Wir führen bei Rückfragen den gesamten Schriftverkehr
  • Wir überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes
  • Wir legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein
  • Wir führen Gespräche mit den zuständigen Stellen beim Finanzamt
  • Wir klagen nach Absprache mit Ihnen vor dem Finanzgericht
  • Wir beantragen die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
  • Wir beraten Sie in Kindergeldangelegenheiten
  • Wir legen nach Absprache vorsorglich Einspruch ein bei verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen
  • Wir berechnen und beantragen Zulagen nach dem Eigenheimzulagengesetz, InvZulG u.a.
  • Wir führen Rechtsbehelfverfahren durch und klagen auch im Zusammenhang mit dem Eigenheimzulagengesetz
  • Wir beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre (steuerliche Vorausplanung)
  • Wir beraten bei der günstigsten Steuerklassenwahl von Ehegatten

Und das alles nur für einen Beitrag im Jahr!

Jahresmitgliedsbeitrag: € 350.-

 Aufnahmegebühr: € 5.-

Der Mitgliedsbeitrag ist zum 31.01. fällig, bei Zahlungen nach dem 30.4. ist eine Säumnisgebühr in Höhe von € 5,- zu entrichten.

Ermäßigungen bei einem Bruttojahreseinkommen auf:

Bis € 150.000,- € 330,-
Bis € 120.000,- € 310,-
Bis €   85.000.-: € 285.-
Bis €   81.000.-: € 265.-
Bis €   77.000.-: € 245.-
Bis €   73.000,-: € 240,-
Bis €   69.000,-: € 235,-
Bis €   65.000,-: € 220,-
Bis €   61.000,-: € 210,-
Bis €   57.000,-: € 195,-
Bis €   53.000.-: € 185.-
Bis €   49.000,-: € 175,-
Bis €   45.000.-: € 165.-
Bis €   41.000,-: € 155,-
Bis €   38.000.-: € 150.-
Bis €   35.000.-: € 145.-
Bis €   32.000.-: € 135.-
Bis €   29.000,-: € 125,-
Bis €   26.000.-: € 120.-
Bis €   23.000.- € 110.-
Bis €   20.000,-: € 100,-
Bis €   15.000.-: €   90.-
Bis €   10.000.-: €   80.-
Bis €     5.000.-: €   70.-

 

 

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Das Bruttojahreseinkommen berechnet sich aus:

  • Bruttoarbeitslohn,
  • Abfindungen,
  • Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Verdienstausfallentschädigung, Überbrückungsgeld, Auslandseinkünfte, Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit), sowie
  • Kindergeld,
  • Mini-Jobs,
  • steuerfreie Auslandsdienstbezüge,
  • Renten,
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen,
  • steuerfreie und pauschal besteuerte Reise- und Fahrtkosten,
  • steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 (63) EStG (Pensionskassenbeitrag o.ä.),
  • Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 (26) und (26 a) EStG sowie steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 2 b EStG (z.B. Arbeitslosengeld II),
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten, bei deren Vorliegen Lohnsteuerhilfevereine gemäß § 4 StBerG in der Fassung vom 1.7.2000 i.V.m. BMF-Schreiben vom 27.10.2008 (BStBl. I 2008, S. 963 ff.) beratungsbefugt sind (z.B. Kapitaleinnahmen, Vermietung und Verpachtung).

Checkliste für Ihre Unterlagen:

Damit Sie für Ihren ersten Beratungstermin schon einmal die wichtigsten Unterlagen mitbringen können, haben wir nachfolgend eine kleine Checkliste erstellt:

  1. Vorjahressteuerbescheid
  2. Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
  3. Bei Ausübung eines Mini-Jobs die Lohnabrechnungen hierzu, insbesondere wenn Sie auf Rentenversicherungsfreiheit Ihres Mini-Jobs verzichtet haben
  4. Belege über alle Privatversicherungen, z.B. private Haftpflicht, KFZ-Versicherung, Lebens- und Unfallversicherungen
  5. Privat Krankenversicherte: Bescheinigung der Krankenversicherung über die steuerlich abzugsfähigen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt auch für die private Krankenversicherung der Kinder
  6. Freiwillig gesetzlich Versicherte, sofern sie Selbstzahler sind: Bescheinigung der Krankenversicherung über die steuerlich abzugsfähigen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt auch für die Krankenversicherungsbeiträge der Kinder, sofern diese separat krankenversichert sind
  7. Bei Bezug von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld: Bescheid über den Bezug von Lohnersatzleistungen der Elterngeldstelle, Krankenkasse, Agentur für Arbeit
  8. Belege über außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Rezeptgebühren, verordnete Arzneien
  9. Belege über Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergarten, Kita, Tagesmutter, OGS)
  10. Haben Sie Kinder über 18, die sich noch in Berufs- oder Schulausbildung befinden, benötigen wir die Nachweise über Studien- bzw. Schulausbildung, sowie einen Nachweis über die Höhe der Einkünfte der Kinder
  11. Falls Sie andere Personen (Kinder ohne Kindergeldanspruch, Eltern, Lebenspartner) finanziell unterstützen müssen: Nachweise über deren eigenen Einkünfte/Bezüge im Unterstützungszeitraum sowie die von der unterstützten Person gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  12. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen eine Jahressteuerbescheinigung der Bank(en)
  13. Spendenquittungen und Bescheinigungen über Parteibeiträge
  14. Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Schwerbehinderung unter 50 v.H. eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung zur Vorlage beim Finanzamt
  15. Belege über sämtliche Ausgaben, die Sie für Ihre Berufstätigkeit aufwenden müssen (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Weiterbildungen, Hochschulstudium, Bewerbungen, Beiträge zu Berufsverbänden (z.B. Gewerkschaftsbeiträge) etc.)
  16. Bei vermögenswirksamen Leistungen: Bescheinigung des Anbieters, dass die Daten hierzu an die Finanzverwaltung übermittelt wurden
  17. Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente" / "Rürüp-Rente")
  18. Wohnungsnebenkostenabrechnung; bei Wohnungseigentümern: Verwalterabrechnung
  19. Falls Sie Handwerkerkosten gezahlt haben: Rechnung sowie Kontoauszug
  20. Betrifft Rentner: Rentenbescheide, -anpassungsmitteilungen, -bezugsmitteilungen

Beachten Sie bitte: Diese Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall bei Ihrem ersten Termin. Alles weitere ergibt sich für Sie im Gespräch mit der Beratungsstellenleiterin. Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

ÖFFNUNGSZEITEN

Bitte beachten Sie:

eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Abgabe von Unterlagen.

Unter Aktuelles finden Sie wichtige Hinweise zu unseren Büroabläufen.

Aus Kapazitätsgründen können wir zurzeit bis auf weiteres keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Unser Büro bleibt in der Zeit vom 23.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mitglied im BVL -
Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine e.V.