Achtung: Handwerker nicht bar bezahlen!

Die Steuerermäßigung bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt.

Die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige ...

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Steuertipps für Schüler- und Studenten

Viele Schüler und Studenten gehen in den Ferien bzw. Semesterferien einer Berufstätigkeit nach. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen häufig Fragen hinsichtlich der Höhe der Abgaben. Wird ein Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt (das bedeutet, er ist von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr vereinbart und wird nicht berufsmäßig ausgeübt), bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdienstes komplett sozialabgabenfrei, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL. Der besondere Vorteil einer kurzfristigen  Beschäftigung liegt folglich darin, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen muss.

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Alterseinkünftegesetz

Bei der Besteuerung werden die verschiedenen Rentenarten unterschiedlich behandelt. Hierzu ein kurzer - allerdings nicht abschließender - Überblick:

Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die 2005 oder früher begonnen haben, sind 50% der Rente steuerpflichtig. Ab 2006 wird der zu versteuernde Betrag für Renten-Neuzugänge jährlich um 2%, ab 2021 um 1% angehoben. Wie viel ein Rentenempfänger versteuern muss, hängt also davon ab, wann er in den Ruhestand geht.

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Geschickter Lohnsteuerklassenwechsel kann Elterngeld erhöhen

Ehegatten dürfen nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in eine steuerlich „ungünstige“ Steuerklassenkombination wechseln, um anschließend mehr Elterngeld zu erhalten.

Ehegatten, die beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, können zwischen folgenden Kombinationen der Lohnsteuerklassen wählen: ...

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Abgeltungsteuer - Kirchensteuerabzug ab 2009

Was müssen Sie bei Ihrer Bank veranlassen? Kirchensteuererhebung durch Ihr Kreditinstitut

Sie haben die Möglichkeit, neben dem Abzug der Kapitalertragsteuer auch die Kirchensteuer – falls Sie oder Ihr Ehegatte Mitglied einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft sind – bereits an der Quelle erheben zu lassen.

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ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag
10.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung. In der ersten Jahreshälfte sind Beratungstermine auch ab 9 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie:

An Weiberfastnacht, 16.2.2012,

und Rosenmontag, 20.2.2012,

bleibt unser Büro geschlossen.

 

 

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