Abgeltungsteuer - Kirchensteuerabzug ab 2009

Was müssen Sie bei Ihrer Bank veranlassen? Kirchensteuererhebung durch Ihr Kreditinstitut

Sie haben die Möglichkeit, neben dem Abzug der Kapitalertragsteuer auch die Kirchensteuer - falls Sie oder Ihr Ehegatte Mitglied einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft sind - bereits an der Quelle erheben zu lassen.

Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer bei Ihrer
Bank stellen und darin Ihre Religionszugehörigkeit angeben.
Das Formular erhalten Sie auch bei uns!

Die Bank führt daraufhin die einbehaltene Kirchensteuer ab.

Nur so wird die steuerliche Abgeltung der Kapitalerträge insgesamt von Ihrer Bank durchgeführt, sodass Sie damit in Ihrer Steuererklärung in der Regel nicht mehr belastet sind.

Der Antrag gilt für alle Konten und Depots bei derselben Bank, die auf Ihren Namen lauten. Ein gemeinsamer Antrag von Eheleuten gilt für alle Konten und Depots, die auf den Namen des Ehemannes, der Ehefrau und auf beider Namen lauten. Zusätzlich ist zu erklären, wie die gemeinsamen Kapitalerträge aufzuteilen sind (z. B. 70% zu 30%), andernfalls erfolgt die Aufteilung jeweils zur Hälfte.

Der Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer kann nur für die Zukunft gestellt und nicht rückwirkend widerrufen werden.

Kirchensteuererhebung im Rahmen der Steuerveranlagung

Falls Sie bei Ihrer Bank keinen Antrag auf Abzug der Kirchensteuer stellen, wird das Finanzamt eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchführen.

Dazu müssen Sie die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Ihrer Steuererklärung angeben
und die entsprechenden Steuerbescheinigungen - die Sie auf Verlangen von Ihrer Bank erhalten - beifügen.

Ob die Kreditinstitute hierfür Gebühren verlangen, ist nicht bekannt.

Herausgeber:
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