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Kompetenz schafft Vertrauen!Das ist unsere Philosophie, der wir seit über zwanzig Jahren treu bleiben. Mehr als 1 500 zufriedene Mitglieder vertrauen jährlich auf uns, denn wir erledigen unsere Arbeit schnell, kompetent und zuverlässig. Dabei beraten wir in allen arbeitnehmertypischen einkommensteuerlichen Belangen, prüfen die Bescheide, legen ggf. Einspruch beim Finanzamt ein und vertreten Sie auch, wenn nötig, vor dem Finanzgericht. Und das ist längst nicht alles, unter der Rubrik Leistungen finden Sie viele weitere Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass wir als Verein (e.V.) nur im Rahmen einer Mitgliedschaft für Sie tätig werden können. |
AKTUELLES
Studienkosten beim Erststudium - Was ist zu beachten?
Studienkosten beim Erststudium – Was ist zu beachten? Nach der Veröffentlichung des BFH- Urteils vom 28.07.2011 (Az.: VI R 7/10) besteht bei den Betroffenen Klärungsbedarf bezüglich der möglichen Geltendmachung von Studienkosten.
Achtung: Handwerker nicht bar bezahlen!
Die Steuerermäßigung bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt. Die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige ...
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
10.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung. In der ersten Jahreshälfte sind Beratungstermine auch ab 9 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie:
An Weiberfastnacht, 16.2.2012,
und Rosenmontag, 20.2.2012,
bleibt unser Büro geschlossen.


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